risikopartner GmbH
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Risikomanagement für Unternehmen und Steuerberater

Qualitätsmanagement unserer Revisionsprüfungen

Wir haben für unsere Revisionsprüfungen (Audits) eigene und überdurchschnittlich hohe Qualitätsansprüche entwickelt.

Jede Revisionsprüfung wird systematisch und projekthaft abgewickelt. Eine hohe Transparenz im Ablauf gibt Ihnen ein Höchstmaß an Planbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Verlässlichkeit.

Den Auftakt eines Audits markiert Ihre Beauftragung in Ihrem Unternehmen einen Bereich zu prüfen, bspw. Ihr vorhandenes Risikomanagement, Finanzwesen, Einkauf, Vertrieb, Versand, Personalwesen, etc..

Auf der Basis Ihres Prüfungsziels, bspw. Wirtschaftlichkeit des Versandprozesses oder die Funktionsfähigkeit des HR oder Funktionssicherheit ihres Complianceprozesses, erstellen wir einen Prüfungsplan.

In dem Prüfungsplan legen wir fest, was und wie geprüft wird. In Abstimmung mit Ihnen legen wir den Prüfungszeitplan fest. Ergänzend erstellen wir eine Liste von den im Vorfeld benötigten Dokumente und Informationen.

Den Prüfungsplan und die Liste von benötigten Dokumenten erhalten Sie mit ausreichend zeitlichen Vorlauf zum Prüfungsbeginn.

Wir legen mit Ihnen einen Zeitplan für die einzelnen Projektschritte fest:

  • Beginn der Prüfungshandlungen
  • Benötigte Ansprechpartner
  • Zeitfenster und Prüfungsdauer der Prüfungsschritte
  • Ende der Prüfungshandlungen
  • Abstimmung der Feststellungen und Beanstandungen
  • Handlungsempfehlungen
  • Zeitpunkt der Berichterstellung und der Berichtbesprechung

Nach abgeschlossener Prüfung erhalten Sie den Prüfungsbericht. Dieser enthält die Prüfungsergebnisse und Teilaspekte einschl. der Einordnung von Feststellungen / Mängeln.

Sind die Feststellungen gleichzeitig Beanstandungen, erhalten Sie von uns Handlungsempfehlungen, um die Beanstandungen beseitigen zu können. Zu den jeweiligen Handlungsempfehlungen erhalten Sie in unserem Bericht die Beurteilung der Priorität, Wirkung und zu erwartender Umsetzungsaufwand.

Sie können uns für eine Nachprüfung (Follow up) beauftragen. In dieser Nachprüfung werden wir die Beseitigung der Beanstandungen prüfen und bewerten. Auch hierzu erhalten Sie einen Nachprüfungsbericht.