
Steuerberater_Risikomanagement
Bei den folgenden notwendigen Herausforderungen können Sie auf unsere Expertise im Risikomanagement vertrauen.
Als Steuerberater sind Sie persönlich nach § 4 ff. Geldwäschegesetz GwG
verpflichtet ein wirksames Risikomanagement zur Prävention von Geldwäsche und Terrorfinanzierung zu betreiben.
Warum es für Steuerberater in Deutschland auf dem Weg zur Zwangsabschaffung des Bargeldes (Instrument Geldwäschegesetz, AML Anti-Money-Laundering) ab dem 01.01.2024 ungemütlich wird lesen Sie hier.
Der Wegfall des Berufsstandes sowie der Einzug der Künstlichen Intelligenz (KI) werden die Wettbewerbssituation für Steuerberater einschneidend und dauerhaft schädigen.
Der dauerhaft geschädigte primäre und sekundäre Arbeitsmarkt und der Werteverfall wird die Risikospirale weiter beschleunigen.
Damit wird für Sie ergänzend angezeigt, ein wirtschaftlich und strategisches Risikomanagement zu
betreiben, um Ihre Einkünfte und die Kanzleiarbeitsplätze langfristig zu sichern.
Dieses Modul stellt die Basis unserer Partnerschaft dar.
Bevor wir Ihnen unseren Rat geben, erheben wir den relevanten Status Quo in Ihrer Kanzlei.
Wir ermitteln Ihren Bedarf, stellen Ihnen die für Ihre Kanzlei beste Lösung sowie die erforderlichen Schritte und Anforderungen vor.
Damit erhalten Sie die notwendigen Informationen, um ein StB-Risiko-Projekt beauftragen zu können.
Die Ziele, den Inhalt und den Umfang für Ihr RM-Umsetzungsprojekt legen wir gemeinsam mit Ihnen aus den gewonnenen Erkenntnissen der StB-Initialberatung fest und leiten daraus den Projektauftrag, die erste grobe Projektplanung, sowie die Projektkosten ab.
Projekte führen wir systematisch und strukturiert nach dem bewährten PDCA-Zyklus durch.
Damit stellen wir die Wirtschaftlichkeit und die Zielerreichung für das Projekt stets sicher.
Sie betreiben bereits ein Risikomanagement (RM) oder wollen, bspw. als Vorbereitung auf eine GwG-Kammerprüfung wissen, ob es funktionsfähig ist und Ihr RM den GwG gesetzlichen Anforderungen erfüllt?
Dann benötigen Sie von uns eine Revisionsprüfung Ihres GwG-Risikomanagements.
Für die Durchführung von Revisionsprüfungen orientieren wir uns an anerkannten Standards.
Ergänzend haben wir für uns hohe Qualitätskriterien festgelegt. Unsere Qualitätskriterien finden Sie hier.